Film & Zensur & Kunst

EDIT 2015: Das Zitat stammt übrigens anscheinend nicht von Voltaire sondern von der Voltaire-Biografin Beatrice Evelyn Hall. Ich bin mir da nicht mehr so sicher, Meinungsfreiheit menschenverachtende Kackscheiße zu verbreiten würde ich wohl nicht bis zum Tod verteidigen.

Dieser Artikel war mal ein Zitat des Tages-Eintrag und das Zitat geht so:

»Ich hasse, was Sie sagen, aber ich werde bis zum Tod ihr Recht verteidigen, es zu sagen« (Voltaire)

Der Satz stammt aus einem Artikel von Hans Schmid, in dem er sich bei Telepolis nochmal mit der BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) und deren verqueren Zensurpraktiken auseinandersetzt. Ich habe schonmal ein Zitat aus einem anderen Artikel gebracht und mir ist irgendwie immer noch nicht so wirklich klar, wie das Ganze abläuft. Mein Bruder, der bei Video Bastard gearbeitet hat, kann ein Lied davon singen, wie bescheuert dieses Bürokratiemonster in der Realität ist und obwohl er es mir schon mehr als einmal erklärt hat, erschließt es sich mir doch nicht ganz:* es gibt ja nicht nur die BPjM, die Filme, äh, einstuft/verbietet/whatever (also die staatliche Behörde), sondern auch die FSK, ein Verband der Medienunternehmen(?), die da diese – neuerdings gottseidank endlich so riesig großen – Sticker auf die DVDs draufballert, daß man für seine Kleinkinder nicht die ganze Zeit aus versehen Folterpornos ausleiht, danke, danke. Spannend an dem neuen Artikel ist auch der Blick nach Frankreich und vor allem Großbritannien, wo es anscheinend ein sehr viel bürgernäheres, einsichtigeres System als die Geheimniskrämer von der BPjM gibt.

In den Kommentaren zum Artikel entwickelte sich eine Diskussion darüber, ob die besprochenen Filme Kunst seien oder nicht, da das ominöse Dreiergremium der Bundesprüfstelle bei der Frage, ob ein Film indiziert wird das Jugendschutzgesetz gegen die Kunstfreiheit abwiegen muss. Die Diskussion ist natürlich ein bischen schwachsinnig, da der Begriff Kunstfreiheit hier meiner Meinung nach eher als ein erweiterter Begriff der Redefreiheit aufgefasst werden muss. Alles, was ein Mensch erschafft, vor allem, wenn es sich um so ein komplexes Produkt wie einen Film handelt, kann als Kunst angesehen werden. Das gilt sowohl für die beklopptesten Hollywood-Entgleisungen als auch für artsy-fartsy Arthouse-Kino. Da kann man jetzt lange drüber mutmaßen, ob es theoretisch möglich ist, einen Folterporno zu machen, der zwar total menschenverachtend (tolles Wort, fast so gut wie Verbrechen an der Menschlichckeit) aber so künstlerisch anspruchsvoll ist, daß die Kunstfreiheit die Menschenverachtung aufwiegt. Und ob das dann gerecht, ist, wenn ein Film, der nur menschenverachtend und nicht künstlerisch wertvoll ist, deswegen zensiert wird.

Ich persönlich finde es spannend, was der Autor, bei diesen »Schundfilmen«, die ich mir übrigens wahrscheinlich nie anschauen werde, weil das für mich viel zu gruselig und grausam ist (es geht unter anderem um Haute Tension, Frontiere(s) und Eden Lake), für soziologische, politische, mythologische Zusammenhänge etc. erkennen kann. Natürlich kann man, genau wie man – wird im Artikel so gesagt – mit Studien alles und sein Gegenteil beweisen kann, auch in fast alles fast alles hineininterpretieren (auch Dinge, die weit über den Horizont des Machers hinausgehen).

Das zeigt gut, wie hinfällig die Diskussion um einen Kunstbegriff ist. Ob etwas Kunst ist oder nicht liegt im Auge des Betrachters. Problematisch wird es dann, wenn der Jugendschutz gegen diesen völlig subjektiven Kunstbegriff abgewogen werden soll, vor allem wenn man von dem Kunstbegriff einer Dame (plus irgendeinem Kirchenhoschi und einem verlotterten Medienmenschen**, ganz toll) ausgeht, deren Lieblingsfilm 101 Dalmatiner ist (wenn ich Herrn Schmids Artikel mal ungeprüft Glauben schenke).

Genau wie der Autor finde ich es aber grundsetzlich in höchstem Maße bedenklich, daß eine staatliche Behörde es einem erwachsenen, mündigen Bürger quasi verweigern kann einen Film, sei er nun Kunst oder Schund, unzensiert anzuschauen. Was nicht heißen soll, daß diese Freiheit auch unmündige Bürger, nämlich Kinder haben sollten. Bei denen sollte im Idealfall, der gesetzliche Vertreter darüber urteilen können, ob Sohn/Tochter ein Film sehen kann oder nicht. Weil das natürlich in der Praxis niemals hinhaut brauchen wir eine Altersfreigabe, die dann genau wie bei Zigaretten und Alkohol am Kiosk in der Mediathek munter ignoriert werden und das System so wieder kaputtgemacht werden kann.

* So wie ich das verstanden habe prüft die BPjM nur Medien von der FSK als ab 18 eingestuft werden und indiziert sie dann entweder oder sie bekommen ein Siegel á la SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung. Wer es schafft seinen Film also von der FSK mit einer 16er Freigabe zu bewerten hat schon gewonnen.

** Der unter Umständen von Filmen soviel versteht wie ein durchschnittlicher Mitarbeiter von Video Buster (abgesehen von meinem Bruder und anderen mir bekannten Ausnahmen, die die Regel bestätigen natürlich) oder einer anderen Stangenvideothek: nichts.